Stadt bzw. Gemeinde Waldhufen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Waldhufen wird unterteilt in die Gemarkungen Diehsa, Diehsa Flur 1, Jänkendorf, Jänkendorf Flur 1, Jänkendorf Flur 2, Jänkendorf Flur 3, Jänkendorf Flur 4, Jänkendorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf, Nieder-Seifersdorf Flur 1, Nieder-Seifersdorf Flur 10, Nieder-Seifersdorf Flur 11, Nieder-Seifersdorf Flur 2, Nieder-Seifersdorf Flur 3, Nieder-Seifersdorf Flur 4, Nieder-Seifersdorf Flur 5, Nieder-Seifersdorf Flur 6, Nieder-Seifersdorf Flur 7, Nieder-Seifersdorf Flur 8, Nieder-Seifersdorf Flur 9, Thiemendorf, Thiemendorf Flur 1, Thiemendorf Flur 2, Thiemendorf Flur 3 und Thiemendorf Flur 4. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Waldhufen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Absteckung

ist die Übertragung z.B. eines geplanten Bauwerkes oder eines Grenzpunktes in die Örtlichkeit.

Feldstein

Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.

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