Die Stadt bzw. Gemeinde Schöpstal wird unterteilt in die Gemarkungen Ebersbach, Ebersbach Flur 1, Ebersbach Flur 2, Ebersbach Flur 3, Ebersbach Flur 4, Ebersbach Flur 5, Ebersbach Flur 6, Girbigsdorf, Girbigsdorf Flur 1, Girbigsdorf Flur 2, Girbigsdorf Flur 3, Girbigsdorf Flur 34, Girbigsdorf Flur 4, Girbigsdorf Flur 44, Girbigsdorf Flur 5, Girbigsdorf Flur 6, Kunnersdorf, Kunnersdorf Flur 1, Kunnersdorf Flur 2, Kunnersdorf Flur 3, Kunnersdorf Flur 4, Kunnersdorf Flur 5, Kunnersdorf Flur 6, Kunnersdorf Flur 7, Kunnersdorf Flur 8 und Kunnersdorf Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Schöpstal vermessen und in das Kataster
eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den
Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
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An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:
Das Schnurgerüst zählt zur Baustelleneinrichtung. Bei einer Absteckung werden auf dem Schnurgerüst verlängerte Achsen oder Kanten des zur Bauausführung vorgesehenen Gebäudes gekennzeichnet, möglichst außerhalb des unmittelbaren Baugeschehens.
sind Flächen vor den Außenwänden von Gebäuden, die grundsätzlich von einer weiteren Bebauung durch Gebäude frei zu halten sind. Die Größe der Abstandsflächen kann u.a. von der Gebäudeklasse, der Höhe des Gebäudes und der Dachneigung abhängen. [SächsBO § 6]
Um Grenzpunkte zu markieren, wurden in der Vergangenheit auch unbehauene Steine, sogenannte Feldsteine verwendet.