Stadt bzw. Gemeinde Zschepplin

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Zschepplin wird unterteilt in die Gemarkungen Glaucha, Glaucha Flur 1, Glaucha Flur 2, Glaucha Flur 3, Glaucha Flur 4, Glaucha Flur 5, Glaucha Flur 6, Hohenprießnitz, Hohenprießnitz Flur 1, Hohenprießnitz Flur 2, Hohenprießnitz Flur 3, Hohenprießnitz Flur 4, Hohenprießnitz Flur 5, Hohenprießnitz Flur 6, Hohenprießnitz Flur 7, Krippehna, Krippehna Flur 1, Krippehna Flur 2, Krippehna Flur 3, Krippehna Flur 5, Krippehna Flur 6, Krippehna Flur 7, Krippehna Flur 8, Naundorf, Naundorf Flur 1, Naundorf Flur 2, Naundorf Flur 3, Naundorf Flur 4, Naundorf Flur 5, Rödgen, Rödgen Flur 1, Rödgen Flur 2, Rödgen Flur 3, Rödgen Flur 4, Rödgen Flur 5, Zschepplin, Zschepplin Flur 1, Zschepplin Flur 10, Zschepplin Flur 10, Zschepplin Flur 11, Zschepplin Flur 2, Zschepplin Flur 3, Zschepplin Flur 4, Zschepplin Flur 5, Zschepplin Flur 6, Zschepplin Flur 7, Zschepplin Flur 8 und Zschepplin Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Zschepplin vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Grundstück

Ein Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der aus einem oder mehreren Flurstücken besteht und einem Eigentümer zugeordnet ist. Die Lage der Flurstücke wird im Liegenschaftskataster, die Rechte sowie Belastungen werden im Grundbuch nachgewiesen.

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