Stadt bzw. Gemeinde Vierkirchen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Vierkirchen wird unterteilt in die Gemarkungen Arnsdorf-Hilbersd. Flur 1, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 2, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 3, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 4, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 5, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 6, Arnsdorf-Hilbersd. Flur 7, Arnsdorf-Hilbersdorf, Buchholz, Buchholz Flur 1, Buchholz Flur 10, Buchholz Flur 2, Buchholz Flur 3, Buchholz Flur 4, Buchholz Flur 5, Buchholz Flur 6, Buchholz Flur 7, Buchholz Flur 8, Buchholz Flur 9, Melaune, Melaune Flur 1, Melaune Flur 2, Melaune Flur 3, Melaune Flur 4, Melaune Flur 5, Melaune Flur 6 und Melaune Flur 7. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Vierkirchen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke gemäß §2 Abs. 2 Grundbuchordnung. Es dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr.

Teilungsgenehmigung

seit 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) entfällt die Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB. Jedoch dürfen durch eine Teilung nach wie vor keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder anderem Baurecht widersprechen.

Aufnahmepunkte

Aufnahmepunkte (AP) sind ein Teil des Lagefestpunktfeldes und Bestandteil der Katastervermessung. Sie realisieren zusammen mit den trigonometrischen Punkten, denen sie nachgeordnet sind, das Amtliche Koordinatensystem. [VwVKvA]

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