Stadt bzw. Gemeinde Hähnichen

Gemarkungen

Die Stadt bzw. Gemeinde Hähnichen wird unterteilt in die Gemarkungen Hähnichen, Hähnichen Flur 1, Hähnichen Flur 2, Hähnichen Flur 3, Hähnichen Flur 4, Hähnichen Flur 5, Hähnichen Flur 6, Quolsdorf, Quolsdorf Flur 1, Quolsdorf Flur 2, Quolsdorf Flur 3, Quolsdorf Flur 4, Quolsdorf Flur 5, Quolsdorf Flur 6, Quolsdorf Flur 7, Spree, Spree Flur 1, Spree Flur 10, Spree Flur 11, Spree Flur 2, Spree Flur 3, Spree Flur 4, Spree Flur 5, Spree Flur 6, Spree Flur 7, Spree Flur 8, Spree Flur 9, Trebus, Trebus Flur 1, Trebus Flur 10, Trebus Flur 2, Trebus Flur 3, Trebus Flur 4, Trebus Flur 5, Trebus Flur 6, Trebus Flur 7, Trebus Flur 8 und Trebus Flur 9. Diese werden im Sprachgebrauch auch gern als Stadtteile oder Orsteile bezeichnet. In der Vermessung wird jedoch von einer Gemarkung gesprochen. Die vermessenen und im Katasteramt eingetragenen Flurstücke ergeben (zusammen) das Grundstück. Das Liegenschaftskataster ist öffentlich einsehbar.

Ablauf einer Vermessung

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihr Flurstück in der Gemeinde Hähnichen vermessen und in das Kataster eingetragen bekommen, lesen Sie unsere Zusammenfassung über den Ablauf der Vermessung.
Wir stehen Ihnen natürlich auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

größere Kartenansicht

Zurück zur Übersicht der Gemeinden des Freistaat Sachsen.

Aus dem Lexikon

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gern einige Fachbegriffe vorstellen, die Ihnen eventuell noch nicht bekannt sind, Ihnen jedoch bei Ihrem Vorhaben sicher begegnen werden:

Grenzmarke

Eine Grenzmarke kennzeichnet einen Grenzpunkt in der Örtlichkeit. Je nach örtlichen und historischen Gegebenheiten kommen unterschiedliche Vermarkungen zum Einsatz. Eine Grenzmarke muss dauerhaft sein und eindeutig als solche erkennbar sein. Die wohl bekannteste Grenzmarke ist der Grenzstein - meist ein grob behauener Granitstein mit einem Kreuz auf der Kopffläche. Siehe auch: Abmarkung

Aussetzen der Abmarkung

Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Grenzmarke durch bevorstehende Baumaßnahmen oder ähnliche Maßnahmen gefährdet wäre. Es handelt sich dabei um eine vorübergehende Maßnahme, denn die Abmarkung ist unverzüglich nachzuholen, sobald der Grund für die Aussetzung weggefallen ist. Die Nachholung der Abmarkung ist kostenpflichtig. [SächsVermKatGDVO §16 Abs.4]

Negativzeugnis

Neu 2004: Mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl 2004 Teil I Nr. 31 S. 1359) wurde §20 BauGB aufgehoben, der die rechtliche Grundlage des Negativzeugnisses bildete.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.