Kosten für die Aufnahme von Gebäuden
Die für die Aufnahme von Gebäuden in das
LiegenschaftskatasterNoch eine Sache vorweg: Sollte hier Ihre Frage nicht beantwortet werden oder Ihnen das alles zu kompliziert erscheinen - rufen Sie uns doch einfach an.
Zu Ihrer Information sind nachfolgend die häufigsten Varianten als Beispiel aufgeführt. Entscheidend ist jedoch immer das bei Abschluss der Arbeiten anzuwendende Kostenverzeichnis.
Wichtig ist, wann das bzw. die Gebäude fertig gestellt bzw. verändert wurde; Stichtag ist der 24.06.1991.
Die Kosten richten sich seit dem 01.01.2007 stets nach der Grundfläche des Gebäudes.
Wurde das Gebäude vor dem 24.06.1991 fertig gestellt, liegen die Hauptkosten nur bei 25% der Kosten eines nach dem 24. Juni 1991 errichteten Gebäudes.
Kostenbeispiele:
Nachfolgend sind für einige Beispiele die Kosten aufgeführt. Dies sind die Brutto-Kosten, sie enthalten bereits Nebenkosten (2%, mind. 20,00€) und Mehrwertsteuer (19%). Grundlage ist die Sächsische Vermessungskostenverordnung vom 01.09.2003.
Die angegebenen Kosten gelten für die
Gebäudeaufnahme
Es entstehen zu drei Zeitpunkten Kosten:
- für die Bereitstellung von Unterlagen (Vermessungsamt = VA), dies sind stets 50,00 €
- für die Ausführung der
und Erstellung der neuen Katasterunterlagen (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur =
Gebäudeaufnahme ) und
ÖbV - für die Übernahme der neu erstellten Unterlagen in das
(Vermessungsamt).
Liegenschaftskataster
Den Kostenbescheid für die Bereitstellung der Unterlagen und den für die Übernahme in das
Liegenschaftskataster
| Gebäudefläche | Fall 1: Fertigstellung bis zum 24.06. 1991 | Fall 2: Fertigstellung nach dem 24.06. 1991 | ||
|---|---|---|---|---|
Vermessung ( ÖbV | Übernahme (VA) | Vermessung ( ÖbV | Übernahme (VA) | |
| bis 50m² | 69,32 € | 11,48 € | 205,87 € | 45,90 € |
| über 50 bis 300m² | 145,48 € | 30,68 € | 510,51 € | 122,70 € |
| über 300 bis 500m² | 191,00 € | 42,15 € | 692,58 € | 168,60 € |
Die angegebenen Gebühren für die Übernahme sind hier nur zur Orientierung angegeben. Den genauen Betrag können sie im zuständigen Vermessungsamt erfragen.
Zusammensetzung der Kosten:
Am Beispiel eines im Jahr 2005 errichteten Einfamilienhauses sehen Sie hier die Zusammensetzung der Kosten für die Vermessungsarbeiten:
| Tarifstelle | Beschreibung | Gebühren |
|---|---|---|
| 3 | Katastervermessung zur Aufnahme von Gebäuden | |
| 3.1 | Aufmessung von einem Gebäude, das nach dem 24. Juni 1991 neu errichtet oder in seinen Außenmaßen wesentlich verändert wurde mit einer Gesamtgrundfläche über 50 bis 300 m² | |
| Gebühr: | 409,00 € | |
| 1.3.2 | Aufwendungen bei der Vornahme öffentlich-rechtlicher Leistungen, die nach den Tarifstellen 2 bis 7, 8.1 bis 8.4, 8.8 und 8.9 gebührenpflichtig sind |
|
| 2 % x 409.00 € (Tarifstelle 3) | ||
| Mindestgebühr | 20,00 € | |
| Zwischensumme netto |
429,00 € | |
| 19 % Umsatzsteuer | 81,51 € | |
| Gesamt | 510,51 € |
Für die Beantragung der
Gebäudeaufnahme
Dieser muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Ihre Anschrift, möglichst auch mit einer Telefonnummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind,
und Flurstücksnummer, auf dem das Gebäude steht und den
Gemarkung- Fertigstellungstermin des Gebäudes.
Sie können aber auch das allgemeine Antragsformular für Katastervermessungen verwenden oder besser ein spezielles Antragsformular für die Gebäudeaufnahme.
Falls Sie vom Vermessungsamt aufgefordert wurden, Ihr Gebäude aufmessen zu lassen, so können Sie uns einfach dieses Schreiben mit zusenden - die nötigen Informationen sind dort enthalten.