Lexikon
ÖbV
Er nimmt aber auch Aufgaben im Bereich der Ingenieurvermessung wahr.
Während sich der ÖbV im Bereich der Ingenieurvermessung frei am Markt betätigen kann, hat er im Bereich der hoheitlichen Aufgaben zusätzlich eine Reihe von Gesetzen und Bestimmungen zu beachten. Dazu muss er sich ein spezielles Wissen aneignen und dieses auch nachweisen - nicht nur auf dem Gebiet der Vermessung, sondern auch auf verwandten und mit seiner Tätigkeit verknüpften Gebieten.
Die speziellen gesetzlichen Grundlagen zur hoheitlichen Tätigkeit des ÖbV sind das Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz und die ÖbV-Verordnung.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit des ÖbV liegt bei der Katastervermessung. Die Geschichte der Kataster- oder Liegenschaftsvermessung, wie wir sie heute verstehen, begann in Sachsen etwa im Jahr 1835. Die Verfahren und Methoden haben sich seither ständig weiterentwickelt, die Anforderungen sind ständig gestiegen.
Zur Katastervermessung zählen beispielsweise die Grenzherstellung, die Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken sowie die Aufmessung von Gebäuden für das Liegenschaftskataster. Diese Arbeiten dürfen - neben zuständigen Ämtern - nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ausgeführt werden. Die Arbeiten unterliegen dabei der Aufsicht des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.